1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 LAS Digital (nachfolgend „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen Bedingungen oder zusätzliche Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt, es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Agentur widerspricht den AGB des Kunden ausdrücklich. Ein weiterer Widerspruch ist nicht erforderlich.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Der Kunde wird in der Mitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der darauf basierenden Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung darauf hin, dass die Betreiber von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Meta, nachfolgend „Anbieter“) in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Werbeanzeigen und Werbeauftritte ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an Nutzer weiterzuleiten. Daher besteht ein nicht kalkulierbares Risiko, dass Werbeanzeigen und Werbeauftritte ohne Grund entfernt werden. Bei Beschwerden anderer Nutzer wird zwar eine Gegendarstellung ermöglicht, jedoch erfolgt die Entfernung der Inhalte sofort. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kann Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf Basis dieser Nutzungsbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Kundenauftrag zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines etwaigen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur bemüht sich, den Auftrag des Kunden gewissenhaft auszuführen und die Richtlinien der „Social Media Kanäle“ einzuhalten. Aufgrund der geltenden Nutzungsbedingungen und der Möglichkeit für Nutzer, Rechtsverletzungen zu behaupten, kann die Agentur jedoch nicht garantieren, dass die beauftragte Kampagne jederzeit verfügbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Falls der potenzielle Kunde die Agentur vorab eingeladen hat, ein Konzept zu erstellen, und die Agentur dieser Einladung vor Abschluss des Hauptvertrags nachkommt, gelten folgende Regelungen:
3.1 Durch die Einladung und deren Annahme entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.
3.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterstellung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Das Konzept unterliegt, soweit es Werkhöhe erreicht, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4 Das Konzept enthält werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und daher nicht urheberrechtlich geschützt sind. Diese Ideen sind jedoch als Ursprung von Vermarktungsstrategien zu betrachten und sind geschützt, sofern sie eigenartig sind und der Strategie ihre charakteristische Prägung verleihen. Als Ideen gelten insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen und Werbemittel, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen des Konzepts präsentierten kreativen Werbeideen nicht außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrags wirtschaftlich zu verwerten oder nutzen zu lassen.
3.6 Falls der potenzielle Kunde der Ansicht ist, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, hat er dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail unter Vorlage von Beweismitteln mitzuteilen.
3.7 Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden genutzt, gilt dies als Verdienst der Agentur.
3.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung bei der Agentur in Kraft.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag, einer etwaigen Auftragsbestätigung der Agentur oder dem Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens hat die Agentur Gestaltungsfreiheit.
4.2 Alle Leistungen der Agentur (z.B. Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Drucke, elektronische Dateien) sind vom Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt zu prüfen und freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als genehmigt.
4.3 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und informiert sie über alle für die Auftragsdurchführung relevanten Umstände. Der Kunde trägt die Kosten, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Unterlagen (z.B. Fotos, Logos) auf Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht für Verletzungen solcher Rechte. Der Kunde stellt die Agentur im Falle von Ansprüchen Dritter schadlos und unterstützt sie bei der Abwehr solcher Ansprüche.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen oder Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und stellt deren fachliche Qualifikation sicher.
5.3 Dritte, die im Rahmen von Fremdleistungen beauftragt werden, sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
5.4 Der Kunde tritt in Verpflichtungen gegenüber Dritten ein, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, auch bei Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Liefer- oder Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten.
6.2 Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen führen zur Ruhen der Leistungspflichten und zur Verlängerung der Fristen. Bei Verzögerungen von mehr als zwei Monaten sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Bei Verzug der Agentur kann der Kunde erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen vor.
7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund sofort aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) Die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Nachfrist weiter verzögert wird.
b) Der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt.
c) Berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser keine Vorauszahlungen oder Sicherheiten leistet.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Nachfrist aufzulösen, insbesondere wenn die Agentur trotz Abmahnung wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt.
8. Honorar
8.1 Der Honoraranspruch der Agentur entsteht mit Erbringung der Leistung. Die Agentur kann Vorschüsse verlangen. Bei Aufträgen über € 10.000,- oder längerfristigen Projekten ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen oder Akontozahlungen zu verlangen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung hat die Agentur Anspruch auf marktübliche Vergütung.
8.3 Leistungen, die nicht durch das vereinbarte Honorar abgedeckt sind, werden gesondert vergütet. Barauslagen der Agentur sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei Kostenüberschreitungen von mehr als 15 % wird der Kunde informiert. Die Überschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen widerspricht.
8.5 Für nicht ausgeführte Arbeiten gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Der Kunde erwirbt keine Nutzungsrechte an nicht ausgeführten Konzepten oder Entwürfen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen. Der Kunde erstattet Mahn- und Inkassokosten.
9.3 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur alle offenen Forderungen sofort fällig stellen.
9.4 Die Agentur ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung ausstehender Beträge zurückzuhalten.
9.5 Bei Ratenzahlungen kann die Agentur bei nicht fristgerechter Zahlung die sofortige Begleichung der gesamten Schuld verlangen.
9.6 Der Kunde darf nur mit anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur bleiben deren Eigentum. Der Kunde erwirbt durch Zahlung das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
10.2 Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur bedürfen deren ausdrücklicher Zustimmung.
10.3 Für Nutzungen über den vereinbarten Zweck hinaus ist die Zustimmung der Agentur erforderlich.
10.4 Nach Vertragsende ist für die Nutzung von Leistungen der Agentur deren Zustimmung erforderlich.
10.5 Für Nutzungen nach Vertragsende steht der Agentur im ersten Jahr die volle Vergütung, im zweiten Jahr die Hälfte und im dritten Jahr ein Viertel der vereinbarten Vergütung zu.
10.6 Der Kunde haftet für widerrechtliche Nutzungen in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln auf sich und den Urheber hinzuweisen.
11.2 Die Agentur darf auf eigenen Werbeträgern auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinweisen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
12. Gewährleistung
12.1 Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
12.2 Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Die Agentur kann die Verbesserung verweigern, wenn diese unverhältnismäßig aufwendig ist.
12.3 Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung der Leistung verantwortlich. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für rechtliche Zulässigkeit.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Regressansprüche erlöschen nach einem Jahr.
13.Haftung und Produkthaftung
13.1 Die Haftung der Agentur bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit ist vom Geschädigten nachzuweisen.
13.2 Die Agentur haftet nicht für Ansprüche Dritter, sofern sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist.
13.3 Schadenersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis, spätestens nach drei Jahren.
14. Datenschutz
Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner persönlichen Daten für Vertragserfüllung, Kundenbetreuung und Werbezwecke zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
15. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über.
16.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht.
16.3 Männliche Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.